VRD Prüfungsordnung

Angepasst an die Prüfungsordnung der „National Narcotic Detection Association“ als Zertifizierungsorganisation für Cadaver dogs (Human Remain Detection Dogs) und der USAmerikanischen Katastrophenschutzbehörde „Federal Emergency Management Agency“ wird folgende Prüfungsordnung zur Einsatzfähigkeit von Victim Recovery Dogs ( in der Folge VRD ) festgelegt. Diese PO ist nicht Bestandteil der Satzung von Victim Recovery Dogs e.V.

1.
Künstliche Geruchsstoffe sind nicht zugelassen.

2.
Nur menschliche Gewebeteile und Knochen sind zur Prüfung zugelassen.

3.
Die jeweilige Anzeigeart ist dem Hundeführer freigestellt.

4.
A: Menschliches Gewebe ( ca. 100 Gramm ) wird ca. 20cm tief vergraben in einer Fläche von ca. 200 qm

Das Team hat 30 Minuten Zeit zum Finden.

B: Unter 10 gleichaussehenden Behältern hat der Hund einen Behälter mit menschlichem Gewebe oder Knochen zu finden und anzuzeigen. In dem Behälter, PetRohling, sollen sich nicht mehr als 5 Gramm Geruchsstoff befinden.

Das Team hat 10 Minuten Zeit zum Finden.

C: Aus 5 gleichen Behältern mit menschlichem Gewebe und Knochen soll der Hund den Behälter ignorieren, der tierische Knochen enthält.

5.
Dem Hundeführer muss die Gelegenheit einer systematischen Suche gegeben werden.

6.
Dem Hundeführer steht es frei, seinen Hund angeleint oder frei zu führen.

7.
Falsche Anzeige führt zum Nichtbestehen.

8.
Der Prüfer muss Beamter der Polizei sein.


9.
Eine nicht bestandene Prüfung kann nach 4 Wochen wiederholt werden.


10.
Die bestandene Prüfung hat eine Gültigkeit von 2 Jahre.